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Erbrecht

Das Erbrecht spielt in vielen meiner internationalen Mandate eine Rolle. Ich übernehme aber auch rein deutsche Mandate zur Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten. Hierfür habe ich im Jahr 2013 meine Kenntnisse in dieser Materie im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs für Erbrecht noch einmal besonders vertieft.

Zu meinen Tätigkeitsbereich gehören insbesondere

  • Abwicklung internationaler Nachlassangelegenheiten
  • Testamentarische und sonstige erbrechtliche Gestaltungen unter Berücksichtigung der familienrechtlichen Gegebenheiten
  • Entwurf zweisprachiger letztwilliger Verfügungen
  • Vertretung in erbrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von außergerichtlichen Lösungen in Rahmen einer Mediation